Tauschbörsen Entwickler haften nicht für ihre Nutzer


Ein amerikanisches Berufsgericht hat entschieden, dass Tauschbörsen-Entwickler nicht für Urheberrechtsverstöße haften, die durch das Nutzungsverhalten der User entstehen. Die Tauschbörsen (im aktuellen Fall Grokster und Morpheus) böten nur eine Software zum Austausch von Informationen über das Internet an. Die Verbreitungskosten für lizenzfreie und legal tauschbare Werke würden sogar verringert. Die Tauschbörsen stellen keine (illegale) Tauschware zur Verfügung und seien daher kein Vergleich zu Napster.
geschrieben am 2004-08-20 07:26 von Max in: Hergeholt



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