Entführte Flugzeuge können nun abschossen werden


Als Terrorwaffe gekapterte Flugzeuge können künftig im äußersten Notfall abgeschossen werden. Die Entscheidung darüber liegt bei der Bundesregierung und beim Verteidigungsminister. Der Weg für diese Neuregelung wurde heute frei gemacht.

unmittelbare Einwirkung von Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist



Die Rechte der Piloten werden auch ausgeweitet: Sie haben die Befugnis, Passagiere zu fesseln.
Auch wird eine Luftsicherheitsbehörde gegründet werden, diese wird mit umfassenden Rechten ausgestattet sein.

Die Änderungen sind eine Reaktion auf den 11. September und die Flugzeugentführung Anfang letzten Jahres...
geschrieben am 2004-09-24 17:05 von Max in: Entsetzlichkeiten



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