Artikel 22


Artikel 22 GG:
"Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold."
geschrieben am 2004-05-10 16:20 von David in: Wissenswert



Trackback-URL: [deaktiviert]
(Nutzung von Trackbacks)

Kommentare / Trackbacks


Zu diesem Beitrag existieren keine Kommentare.

Kommentar Schreiben Für diesen Beitrag sind Kommentare geschlossen.