Microsoft haftet für Gesundheit
Aus der EULA der aktuellen Anti-Viren Software von Windows-Update, Januar 2005:
Tödliche Viren gibt es ja auch. Wer auf Nicht akzeptieren geklickt hat, für den gilt das allerdings nicht.Wenn Sie die Software in DEUTSCHLAND oder in ÖSTERREICH erworben haben, finden die Beschränkungen in vorstehender Ziffer 8 und 9 auf Sie keine Anwendung. Stattdessen gelten für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, die folgenden Regelungen:
Microsoft haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
geschrieben am 2005-01-12 20:37 von David in: Skurrilitäten
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Kommentare / Trackbacks
von Arne Trautmann (WWW) @ 2005-01-13 18:40
Naja, das Problem ist, dass man nach deutschem Recht in AGB (und die EULA ist ein AGB-Vertrag) diese Haftung nicht wirksam ausschließen kann. Tut man es im Wortlaut doch, wird die Haftungsbeschränkung insgesamt hinfällig, das will man bei MS natürlich aus nachvollziehbaren Gründen nicht.
Das AGB-Recht ist an der Stelle eben formal...
Das AGB-Recht ist an der Stelle eben formal...

